Motorrad / Mofa

Informationen zur Ausbildung

– fachlich kompetente Ausbildung
– Betreuung während und nach der Ausbildung
– Grundeinweisung in die Fahrzeugtechnik inklusive
– 5 x wöchentlich Theorie
– Führerscheinfinanzierung möglich
– Lehrmaterial in 12 amtlichen Fremdsprachen erhältlich

Bis zu 5 mal wöchentlich Theorie

Gemäß Theorieplan von 18.45 – 20.15 Uhr

Kawasaki Z 650 (69 PS)

Kawasaki Z 650 (48 PS)

Kawasaki Z 125 (15 PS)

Kymco Super 9 (50ccm Roller)

Sky (Mofaroller)

Voraussetzungen für die Ausbildung

Du kannst frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters für die entsprechende Klasse mit der Ausbildung beginnen. Die Ausbildung in der Klasse AM kannst du mit 14 ½ beginnen, die Ausbildung in der Klasse A1 kannst du mit 15 ½ und die Ausbildung in der Klasse A2 mit 17 ½ beginnen. Mit 24 Jahren hast du die Möglichkeit dich für den Direkteinstieg in die Klasse A, ohne Leistungsbeschränkung, zu entscheiden. Das bedeutet, dass du Motorräder ohne PS/KW-Beschränkung fahren darfst. Die Bearbeitung der Unterlagen beim Straßenverkehrsamt dauern ca. 2 – 3 Wochen. Bevor die Unterlagen nicht zurück sind, können keine Prüfungen durchgeführt werden!

Wir bearbeiten deine Unterlagen ganz bequem in der Fahrschule und leiten diese an die Führerscheinstelle weiter, der lästige Weg zum Bürgerbüro entfällt somit für dich. Folgende Unterlagen benötigen wir von dir (nicht für Mofa): gültigen Ausweis oder Reisepass, Sehtest (Original), ein biometrisches Passbild, beim Erstantrag die Bescheinigung über Erste Hilfe Bescheinigung (Original), bei Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis eine beidseitige Kopie des Führerscheins

Voraussetzungen für die Ausbildung B(196)

Um die Fahrerlaubnis der Klasse B(196) erwerben zu können, musst du seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein und ein Mindestalter von 25 Jahren haben. Die Klasse berechtigt das Führen von Fahrzeugen von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.