PKW / Anhänger

Informationen zur Ausbildung

– praktische Ausbildung von montags bis samstags
– fachlich kompetente Ausbildung
– Betreuung während und nach der Ausbildung
– Grundeinweisung in die Fahrzeugtechnik inklusive
– 5 x wöchentlich Theorie
– Führerscheinfinanzierung möglich
– Lehrmaterial in 12 amtlichen Fremdsprachen erhältlich

Bis zu 5 mal wöchentlich Theorie

Gemäß Theorieplan von 18.45 – 20.15 Uhr

Seat Ateca

Seat Leon ST

Seat Arona (Automatik)

Voraussetzungen für die Ausbildung

Du kannst frühestens mit 17 ½ Jahren mit der Ausbildung in den Klassen B oder BE beginnen. Die Bearbeitung der Unterlagen beim Straßenverkehrsamt dauern ca. 2 – 3 Wochen. Bevor die Unterlagen nicht zurück sind, können keine Prüfungen durchgeführt werden!

NEU!!!

Wir bearbeiten deine Unterlagen ganz bequem in der Fahrschule und leiten diese an die Führerscheinstelle weiter, der lästige Weg zum Bürgerbüro entfällt somit für dich. Folgende Unterlagen benötigen wir von dir (nicht für Mofa): gültigen Ausweis oder Reisepass, Sehtest (Original), ein biometrisches Passbild, beim Erstantrag die Bescheinigung über Erste Hilfe Bescheinigung (Original), bei Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis eine beidseitige Kopie des Führerscheins.

Begleitetes Fahren mit 17

Nach bestandenen Prüfungen darfst du schon mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings immer mit einer Begleitperson und nur innerhalb von Deutschland. Mit 16 ½ Jahren kannst du die Ausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du 3 Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen. Mit 18 hast du 3 Monate Zeit ohne weitere Prüfungen, deine Prüfbescheinigung durch Antrag beim Straßenverkehrsamt gegen einen Kartenführerschein zu tauschen. Direkt zu Beginn in der Fahrschule, bei der Antragstellung beim Amt, musst du eine oder mehrere Begleitpersonen angeben, folgende Kriterien müssen alle Begleitpersonen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
  • darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben
  • muss weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben

 

B 197

Während deiner Ausbildung hast du die Möglichkeit…

  • mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen zu absolvieren.
  • eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen zu absolvieren.
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule zu erhalten.
  • alle anderen Fahrstunden sowie die praktische Prüfung finden statt in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe.
  • nach bestandener Prüfung darfst du Schalter oder Automatik Fahrzeuge fahren.